23. April 2023: Große ADFC-Radsternfahrt für den „Radentscheid Bayern”

Die große Radsternfahrt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) München war ein voller Erfolg!

Circa 18 000 Radelnde eroberten von allen Richtungen die Landeshauptstadt München!

Gemeinsam radeln für eine bayernweit bessere Radinfrastruktur: war das Motto der diesjährigen Radsternfahrt. Das Ziel der Rad-Initiative: Ein Radgesetz soll endlich Verfahren, Standards und Zuständigkeiten regeln, damit die Radverkehrsinfrastruktur landesweit zügig geplant und ausgebaut werden kann.

Von vielen Startpunkten aus der ganzen Metropolregion und fünf Startpunkten in der Landeshauptstadt eroberten bayerische Radlfans mit insgesamt 16 polizei-begleiteten Demozügen die Stadt. Unter anderem war der Tross auf einer ca. 3 km langen Teilstrecke der Autobahn unterwegs. Am Königsplatz gabt es ab ca. 15 Uhr ein umfangreiches Bühnenprogramm mit prominenten Gästen und Bands. Ein weiterer Höhepunkt ist die gemeinsame Fahrt auf dem für den Kfz-Verkehr gesperrten Mittleren Ring und einem kurzen Abschnitt der Autobahn A96.

Warum ein Radentscheid für ganz Bayern?

Bayern braucht ein Radgesetz. Wir schalten einen Gang hoch!

Die Staatsregierung hat 2017 versprochen den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 % zu verdoppeln. Bis jetzt ist der Radverkehrsanteil aber nur um ca. ein Prozentpunkt auf 11 % gestiegen! Das ist auch kein Wunder: Radwege, Abstellanlagen und Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind häufig so dürftig und unsicher, dass sie nicht zum Radfahren einladen. Auf dem Land fehlt ein Alltagsradwegenetz zwischen den Ortschaften. Oft hat man nur die Wahl zwischen holprigen Feldwegen oder gefährlichem Radeln auf der Landstraße, wo man mit sehr hohen Geschwindigkeiten und wenig Abstand von schweren Kfz überholt wird. Radmitnahme in Bus und Bahn ist teuer, nicht garantiert oder meist gar nicht erst möglich.

In 11 bayerischen Städten gab es deshalb Bürgerbegehren für eine bessere und sichere Radinfrastruktur, die fast alle übernommen wurden. Die Umsetzung der kommunalen Radentscheide geht aber kaum voran  weil Ressourcen fehlen und weil die längst nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern. Das wollen wir ändern: Mit einem Radgesetz, das die bayerische Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen.

Mehr zum Volksbegehren Radgesetz: https://radentscheid-bayern.de/

 

Der ADFC sucht Gespräch mit der Stadtspitze

Gemeinsame Presseerklärung des ADFC Ingolstadt und der Stadt Ingolstadt vom 01.06.2021

Nach einem Austausch zwischen Oberbürgermeister, Stadtverwaltung und Vertretern des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) besteht weitgehend Einigkeit: Der Stellenwert des Fahrradverkehrs in Ingolstadt soll weiter erhöht und durch den Ausbau einer fahrradfreundlichen Infrastruktur der Umstieg auf das Rad gefördert werden. 

Der ADFC setzt sich dabei für vielfältige Maßnahmen ein, wie die Verbreiterung von Radwegen, die Optimierung von Ampelschaltungen und Straßenquerungen, durchgängige Vorrangrouten und mehr Fahrradabstellplätze mit Lademöglichkeiten für E-Bikes. 

Als positives Beispiel für den Ausbau der Radwege wurde vom ADFC der im vergangenen Jahr asphaltierte Radweg auf dem Damm an der Südseite der Donau hervorgehoben. Dieser werde nun nicht nur von Fahrradfahrern vermehrt genutzt. 

Neben der Stadt Ingolstadt hat auch der ADFC Ingolstadt einen Mängelmelder eingerichtet, über die unkompliziert Anliegen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitgeteilt werden können. . Die Resonanz auf diese Möglichkeit der Beteiligung der Verkehrsteilnehmer zeigt, dass in Sachen Radverkehr noch vieles getan werden kann. Hinweis: Nähere Informationenen zum Mängelmelder finden Sie am Ende des Beitrags.

Oberbürgermeister Scharpf signalisierte den Verbandsvertretern seine Unterstützung bei der Aufwertung des Fahrradverkehrs. Neben bereits geplanten baulichen Maßnahmen solle dem Stadtrat die Schaffung einer „Stabsstelle Fahrradverkehr“ und die Einrichtung eines Radverkehrsbeirates vorgeschlagen werden. Im bisher bestehenden Arbeitskreis „Radverkehr“ der Stadt konnten nicht immer alle Vorschläge der Teilnehmer umgesetzt werden. Die Verwaltung wird aber vorhandene Spielräume zukünftig noch flexibler ausnutzen als bisher. 

An dem Gespräch vor Pfingsten nahmen Oberbürgermeister Scharpf und Baureferent Gero Hoffmann teil, von Seiten des ADFC die stellvertretende Landesvorsitzende Uschi Feyrer-Ziob, die Geschäftsführerin des ADFC Bayern Petra Husemann-Roew und der Leiter der ADFC-Arbeitsgruppe „Radverkehr und Barrierefreiheit“ Christoph Späth.

Ingolstadt wird fahrradfreundlich - Initiative des ADFC Kreisverbands Ingolstadt

Die Stadt Ingolstadt gehört seit der Gründungsversammlung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. – AGFK-Bayern – an. Fahrradfreundlich im Sinne der AGFK ist eine Stadt, wenn sie es zielgerichtet anstrebt, den Anteil von Radfahrerinnen und Radfahrern an der Zahl der täglichen Wege erheblich zu steigern.

Fahrradfreundlichkeit beginnt nach den Vorgaben der AGFK mit einer politischen Grundsatzentscheidung für die Radverkehrsförderung durch Stadtratsbeschluss sowie mit der Erarbeitung und kontinuierlichen Weiterentwicklung eines klaren und stringenten Konzeptes für die Radverkehrsförderung. Da beides noch fehlt, fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club, Kreisverband Ingolstadt den Stadtrat auf, die Radverkehrsförderung als politisches Ziel zu beschließen und ein Förderungskonzept zu entwickeln. Dieses könnte den Namen tragen: "Ingolstädter Radverkehrsplan".

Radverkehrsförderung hat sich als erfolgreich erwiesen, wenn:

  • sich die politisch Verantwortlichen und die zuständigen Aufgabenträger dieses Ziel geben
  • mit dieser Aufgabe fachkundige Personen betraut werden, die sich intensiv für die Verwirklichung der Ziele einsetzen
  • das Wegenetz und dessen Zustand den Ansprüchen und Bedürfnissen der Rad fahrenden entspricht
  • mit Öffentlichkeitsarbeit ein fahrradfreundliches Umfeld geschaffen wird

Ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates kann sich an diesen Vorgaben und an den Zielen des Nationalen Radverkehrsplans orientieren.

Das zu entwickelnde Förderungskonzept sollte mindestens folgende Inhalte und Maßnahmen enthalten:

  • Konkrete, überprüfbare Zielvorgaben für die Entwicklung des Fuß- und Radverkehrs innerhalb eines mittelfristigen Zeitraums, z.B. 2013 bis 2020. An den Zielen wird die weitere Verkehrsentwicklung ausgerichtet. Über die tatsächlich erreichte Entwicklung wird dem Stadtrat regelmäßig berichtet, um die Maßnahmen bei Bedarf anzupassen
  • Pläne und Maßnahmen zur Optimierung der Infrastruktur
  • Einrichtung einer Stabsstelle für Radverkehrsförderung
  • Vorgaben für personelle und finanzielle Ressourcen
  • Gewährleistung und Verbesserung der subjektiven und objektiven Verkehrssicherheit
  • Steigerung des Ansehens der Radfahrenden durch Öffentlichkeitsarbeit
  • auf den Rad- und Fußverkehr abgestimmte Service und Informationsangebote
  • Strukturen und Angebote zur ständigen Kommunikation der Handelnden

Beispiele für Inhalte:

  • Die Stadt ermittelt ein Soll-Radverkehrsnetz aus dem das tatsächliche Netz entwickelt und ausgebaut wird. Zielrichtung der Netzplanung ist eine komfortable und sichere Erreichbarkeit aller Stadtteile, Quellen und Ziele des Radverkehrs. Der Ausbau der erforderlichen Radverkehrsachsen erfolgt nach den Bedürfnissen des Radverkehrs, ohne bestimmte Infrastrukturmaßnahmen zu bevorzugen.
  • Zur Verlagerung des Einkaufs- und Berufsverkehrs auf das Fahrrad wird die Entwicklung eines Rad-Schnellweg-Konzepts in Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden und Landkreisen anzustreben.
  • Für die Umsetzung sind die erforderlichen organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Dies sind vor allem die Einrichtung einer Stabsstelle für Radverkehrsentwicklung, die Bereitstellung eines großzügigen Budgets, und die Verpflichtung aller Dienststellen, die besonderen Bedürfnisse des Radverkehrs zu berücksichtigen. Dies betrifft z.B. Qualitäts- und Problemmanagement, Unterhalt, Reinigung, Winterdienst, Fahrradabstellanlagen.

Entwicklung des Ingolstädter Radverkehrsplans

  • Die zuständigen Referate bilden aus internen und externen Fachleuten und Vertretern des ADFC eine Arbeitsgruppe "Radverkehrsplan und Radverkehrsförderung".
  • Die Arbeitsgruppe legt die Grundzüge des Ingolstädter Radverkehrsplans fest. Auf dieser Grundlage wird ein Fachbüro mit der Erarbeitung eines Diskussionsentwurfs beauftragt. Dieser wird in der Arbeitsgruppe beraten und in den Entscheidungsprozess eingebracht.

Sofortmaßnahmen

Aus dem Beitritt der Stadt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern ergibt sich die Verpflichtung, unverzüglich mit der Radverkehrsförderung zu beginnen. Dies verlangt, bereits jetzt fahrradfreundliche Aktivitäten.

Die folgenden Handlungsvorschläge sind unverzichtbare Bestandteile eines Radverkehrsplans und können bereits jetzt begonnen und in den Plan integriert werden. Die Stadt sollte aus den Vorschlägen passende Projekte auswählen und damit die Bereitschaft der Stadt zeigen, sich zur fahrradfreundlichen Kommune zu entwickeln.

  • Vorbereitung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit für das Fahrrad am Beispiel "Nürnberg steigt auf"
  • Schwachstellenanalyse unter Beteiligung der Bevölkerung, ggf. mit Auslobung von Preisen
  • Einrichtung eines speziellen Beschwerde- und Qualitätsmanagements für Rad- und Fußverkehr
  • Überprüfung der Verkehrssicherheit und des Fahrkomforts aller Radwege und Knotenpunkte
  • Überprüfung der Signalanlagen auf sichere und radverkehrsgerechte Schaltung
  • Freigabe aller nur zur Verkehrslenkung eingerichteten Einbahnstraßen für den Radverkehr in beiden Richtungen
  • Aufhebung der Radweg-Benutzungspflichten in allen Tempo 30 Zonen und Straßen
  • Anpassung der Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen nach der Fahrrad-Stellplatz-Satzung der Stadt Ingolstadt an den Bedarf und Durchsetzung der veränderten Verpflichtungen
  • Planung einer "Muster-Radroute" z.B. aus dem Stadtbezirk Südwesten entlang des Schulzentrums bis zur Audi AG
  • Einrichtung von Fahrradstraßen im Zuge von Radverkehrs-Hauptrouten

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